Reglement

  • Alle Veranstalter müssen ihre Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Patronat bei den bevollmächtigten Mitgliedern des Vorstandes über die Geschäftsstelle im Vorfeld beantragen. Der Antrag muss EDV-technisch als e-mail an die Geschäftsstelle eingereicht werden. Das Programm muss als Datei zur Bewertung vorgelegt werden.
  • Das verabschiedete Auswertungsprotokoll kommt zur Anwendung. Das „Umfeld der GOTS“ wird definiert als aktuelle und ehemalige Beiratsmitglieder.
  • Alle Veranstaltungen dürfen nach erteiltem Patronat damit werben. Logos werden vom GOTS-Sekretariat zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich die GOTS aktiv während der Veranstaltung zu bewerben und Flyer, Anmeldeformulare etc. vorzuhalten.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich GOTS-Mitgliedern eine Ermäßigung von mindestens 10% zu gewähren.
  • Die Patronat-Veranstaltungen werden in der Zeitschrift für Sportorthopädie/Sporttraumatologie und auf der Homepage der GOTS veröffentlicht.
  • Der Vorstand verpflichtet sich, die Entscheidung binnen von 4 Wochen dem Antragssteller mitzuteilen. Zeitgleiche Patronate in einem Umkreis von 200 km sind zu vermeiden. Veranstaltungen von Vorstands-/Beiratsmitgliedern haben bei Terminkonflikten Vorrang. Patronate für Veranstaltung parallel zu dem Jahreskongress der GOTS sind ausgeschlossen.
  • Eine Werbung mit dem GOTS-Patronat ohne Genehmigung ist nicht statthaft.

 

Antrag auf das GOTS-Patronat für Veranstaltungen

 
Antrag als pdf

Antrag als doc-Datei

Bitte senden Sie den Evaluationsbogen sowie das geplante Programm an

GOTS-Geschäftsstelle
Petra Enderlein
Heinrich-von-Eggeling-Str.11
07749 Jena

E-Mail: info@gots.org

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