Alle Veranstalter müssen ihre Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Patronat bei den bevollmächtigten Mitgliedern des Vorstandes über die Geschäftsstelle im Vorfeld beantragen. Der Antrag muss EDV-technisch als e-mail an die Geschäftsstelle eingereicht werden. Das Programm muss als Datei zur Bewertung vorgelegt werden.
Das verabschiedete Auswertungsprotokoll kommt zur Anwendung. Das „Umfeld der GOTS“ wird definiert als aktuelle und ehemalige Beiratsmitglieder.
Alle Veranstaltungen dürfen nach erteiltem Patronat damit werben. Logos werden vom GOTS-Sekretariat zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich die GOTS aktiv während der Veranstaltung zu bewerben und Flyer, Anmeldeformulare etc. vorzuhalten.
Der Veranstalter verpflichtet sich GOTS-Mitgliedern eine Ermäßigung von mindestens 10% zu gewähren.
Die Patronat-Veranstaltungen werden in der Zeitschrift für Sportorthopädie/Sporttraumatologie und auf der Homepage der GOTS veröffentlicht.
Der Vorstand verpflichtet sich, die Entscheidung binnen von 4 Wochen dem Antragssteller mitzuteilen. Zeitgleiche Patronate in einem Umkreis von 200 km sind zu vermeiden. Veranstaltungen von Vorstands-/Beiratsmitgliedern haben bei Terminkonflikten Vorrang. Patronate für Veranstaltung parallel zu dem Jahreskongress der GOTS sind ausgeschlossen.
Eine Werbung mit dem GOTS-Patronat ohne Genehmigung ist nicht statthaft.
Antrag auf das GOTS-Patronat für Veranstaltungen
Neue Richtlinien (Februar 2012)