GOTS Patronate
Reglement
- Der Veranstalter muss das GOTS-Patronat für seine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme über die Geschäftsstelle der GOTS im Vorfeld beantragen. Der Antrag muss als pdf per E-Mail (siehe pdf unten) eingereicht werden. Das Programm muss als gesonderte Datei zur Bewertung vorgelegt werden.
- Bei der Entscheidung über ein GOTS-Patronat kommt das verabschiedete Auswertungsprotokoll zur Anwendung. Das „Umfeld der GOTS“ wird definiert als aktuelle und ehemalige Beiratsmitglieder.
- Der Vorstand verpflichtet sich, die Entscheidung binnen 4 Wochen dem Antragssteller mitzuteilen. Zeitgleiche Patronate in einem Umkreis von 200 km werden möglichst vermieden. Veranstaltungen von Vorstands-/Beiratsmitgliedern haben bei Terminkonflikten Vorrang. Patronate für Veranstaltungen parallel zum Jahreskongress der GOTS sind ausgeschlossen.
- Mit Erteilung des Patronates wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro berechnet. Eine Rechnung geht dem Antragsteller gesondert per E-Mail zu.
- Nach Erteilung des Patronates werden Logos von der GOTS-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich die GOTS aktiv vor und während der Veranstaltung auf seiner Website, auf Flyern, Anmeldeformularen, Newslettern, Aufstellern etc. zu bewerben.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, GOTS-Mitgliedern eine Ermäßigung von mindestens 10% zu gewähren und für Studenten der Young Academy zwei Plätze kostenfrei anzubieten.
- Die GOTS-Patronats-Veranstaltungen werden in der Zeitschrift Sports Orthopaedics and Traumatology, im Newsletter und auf der Homepage der GOTS veröffentlicht.
- Eine Werbung mit dem GOTS-Patronat ohne Genehmigung ist nicht statthaft.
Antrag auf das GOTS-Patronat für Veranstaltungen
Antrag als pdf (Stand 2020)
Bitte senden Sie den Evaluationsbogen sowie das geplante Programm an:
GOTS-Geschäftsstelle
Dr. Katrin Henkel
Gebäude 14
Bachstraße 18
07743 Jena
E-Mail: office@gots.org